VAO – Verkehrsrechtliche Anordnung

Wenn Sie als Bauunternehmer, Auftraggeber oder auch Privatperson Arbeiten durchführen möchten, die sich auf den Straßenverkehr (auch Fußgänger und Radfahrverkehr) auswirken, sind Sie verpflichtet, vor Beginn dieser Arbeiten einen Antrag auf Arbeiten im Straßenraum zu stellen.

Dies gilt für verkehrsrechtliche Anordnungen (VAO) für Baustellen auf Geh-/Radwegen und im Fahrbahnbereich auf und an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen innerorts und außerorts. Der Fachbereich der zuständigen Gemeinde oder Stadt erlässt daraufhin Anordnungen für die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen, sowie über notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote und Umleitungen.

Wir erstellen in Ihrem Auftrag einen qualifizierten Antrag (VAO) mit Regel-, Beschilderungs- und Verkehrszeichenplan. Der Antrag wird während des kompletten Bearbeitungsprozesses der zuständigen Institutionen begleitet.

Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung sämtlicher Genehmigungsverfahren für die Nutzung öffentlicher Flächen für Bauvorhaben im Gebiet der Landeshauptstadt München und der angrenzenden Landkreise.